ausschreiben

ausschreiben
ausloben

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aus|schrei|ben ['au̮sʃrai̮bn̩], schrieb aus, ausgeschrieben <tr.; hat:
1. in der ganzen Länge, mit allen Buchstaben schreiben (und nicht abkürzen):
seinen Namen ausschreiben.
2. bekannt geben und dadurch zur Beteiligung, Bewerbung o. Ä. auffordern:
die Wahlen für September ausschreiben; einen Wettbewerb für Architekten ausschreiben.
Syn.: anberaumen (Amtsspr.), ansetzen, einberufen.
3. ausstellen, als schriftliche Unterlage erstellen:
eine Rechnung ausschreiben.
Syn.: ausfertigen.

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aus||schrei|ben 〈V. tr. 226; hat
1. schreiben, ausstellen (Rezept, Rechnung)
2. in Buchstaben schreiben (nicht in Ziffern)
3. mit allen Buchstaben schreiben (nicht abkürzen)
5. öffentlich bekanntmachen (Wettbewerb)
● der Betrag muss ausgeschrieben werden; in der Zeitung Stellen \ausschreiben; den Vornamen bitte \ausschreiben!; eine ausgeschriebene Handschrift haben eine ausgeprägte, durch vieles Schreiben zügige H.

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aus|schrei|ben <st. V.; hat:
1. nicht abgekürzt schreiben:
seinen Vornamen, ein Wort a.
2. ausfüllen, ausfertigen, ausstellen:
einen Scheck, eine Rechnung, ein Rezept, ein Attest a.;
jmdm. eine Quittung a.
3. öffentlich u. schriftlich für Interessenten, Bewerber, Teilnehmer o. Ä. zur Kenntnis bringen, bekannt geben:
einen Wettbewerb, eine Meisterschaft a.;
eine Wohnung [zum Vermieten], eine Stelle a.;
Wahlen a. (ansetzen).

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aus|schrei|ben <st. V.; hat: 1. nicht abgekürzt schreiben: seinen Vornamen, ein Wort a. 2. ausfüllen, ausfertigen, ausstellen: einen Scheck, eine Rechnung, ein Rezept, ein Attest a.; jmdm. eine Quittung a. 3. öffentlich u. schriftlich für Interessenten, Bewerber, Teilnehmer o. Ä. zur Kenntnis bringen, bekannt geben: einen Wettbewerb, eine Meisterschaft a.; eine Wohnung [zum Vermieten], eine Stelle a.; Lieferungen a.; Wahlen a. (ansetzen); jmdn. [zwecks Festnahme] polizeilich a.; Er sah darauf, dass die ausgeschriebenen (festgesetzten) Steuern auch unnachsichtig eingetrieben wurden (Thieß, Reich 511). 4. a) (aus einem gegebenen Text o. Ä.) herausschreiben: eine Stelle [aus einem Buch] a.; die Rollen eines Theaterstücks, die Stimmen [für die einzelnen Instrumente] aus einer Partitur a.; b) für seine Zwecke ausschöpfen, ausbeuten: eine wissenschaftliche Arbeit, einen Autor a. 5. <a. + sich> a) sich schreibend, schriftstellerisch entfalten: In dessen Blättern konnte sich Habe a. (Spiegel 41, 1977, 268); b) sich als Schriftsteller erschöpfen; <meist in einer zusammengesetzten Zeitform>: Veröffentlicht man zwei Jahre kein Buch, heißt es: „Er hat sich ausgeschrieben.“ (Schnurre, Schattenfotograf 373); In den letzten Jahren hat Miller ... praktisch nichts mehr veröffentlicht. „Ich habe mich ausgeschrieben“, hat Miller einmal erklärt (MM 9. 6. 80, 28). ∙ 6. zu Ende schreiben: So schreib doch deine Geschichte aus, die du angefangen hast (Goethe, Götz IV).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • ausschreiben — 1. ausfüllen, ausstellen; (Amtsspr.): ausfertigen. 2. anbieten, ankündigen, ansagen, ansetzen, ausloben, aussetzen, bekannt geben/machen, bieten, einberufen, in Aussicht stellen, zusagen, zusichern; (geh.): antragen; (Amtsspr.): anberaumen,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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